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Name und Anschrift des Unternehmens:
Monika Theisling
Hotel Lathener Marsch
Marschstraße 4
49762 Lathen
Telefon: 05933 - 934510
E-Mail:
https://lathener-marsch.de
Wir sind bestrebt, unsere Website in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website.
Diese Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Die Barrierefreiheit dieser Website ist Bestandteil des laufenden Entwicklungsprozesses. Festgestellte Defizite und Mängel werden kontinuierlich im Rahmen eines schrittweisen Verbesserungsprozesses behoben. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es vorübergehend Barrieren gibt – die Weiterentwicklung erfordert regelmäßige Anpassungen der Programmierung, die Zeit beanspruchen können.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind begründet nicht barrierefrei:
Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden.
Dazu gehören:
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind.
Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.
Bei der Durchsetzungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Durchsetzungsstelle möglich. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4007
E-Mail:
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen.
Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
beim Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 14130001 Hannover
Telefon: 0511-120-4010
E-Mail:
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulares, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 9 d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 01.06.2025.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Campingplatz Lathener Marsch
Das Hotel - Restaurant "Lathener Marsch" liegt mitten im Grünen, wo Hase und Lachs sich noch "Gute Nacht" sagen und wo die Frösche zu Pfingsten im See ein herrliches Konzert geben. Für alle, die Ruhe vom Alltagsstress suchen, und für die, die Natur lieben und morgens gerne von Vogelgezwitscher geweckt werden möchten.
Nebensaison (Oktober-Ostern):
17.00 bis 21.00 Uhr oder auf Anfrage
Hauptsaison (Ostern-Oktober):
8.00 bis 14.00 Uhr und 15.00 bis 21.00 Uhr
Schrankenöffnungszeiten: 7:00-13:00 und 15:00-23:00 Uhr
Die Anreise ist ab 15 Uhr möglich, die Abreise muss bis spätestens 13 Uhr erfolgen.
Die Öffnungszeiten des Restaurants finden Sie auf der entsprechenden Internetseite.
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